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Telefonische Krankschreibung weiterhin möglich

Husten, Schnupfen, Heiserkeit – vor Beginn der Corona-Pandemie mussten Arbeitnehmer auch bei leichten Krankheitssymptomen persönlich einen Arzt aufsuchen, um sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen zu lassen. Die Möglichkeit, bei leichten Atemwegserkrankungen vereinfacht an eine AU zu gelangen, wurde – temporär begrenzt – bereits frühzeitig im Verlauf der Pandemie geschaffen. Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Gesundheit (BMG) hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diese Möglichkeit vorerst bis zum 30.09.2021 verlängert. Ärzte dürfen somit weiterhin nach telefonischer Beratung mit dem Patienten einmalig für eine Woche krankschreiben. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen.