dkm Rechtsanwälte
Gesellschaftsrecht
Die Beratung von Führungskräften und Kapitalgesellschaften erfordert spezielles know-how im Bereich des Gesellschaftsrechts. Unsere Expertise erlaubt die Betreuung unserer Mandanten z.B. bei
- der Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern
- der Systematik der Vorstandsvergütung
- der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
- dem Ablauf von Gesellschafterversammlungen
- Begründung und Auflösung von Anstellungsverträgen mit Organvertretern
- Vertretung gerichtlicher Verfahren von den Kammern für Handelssachen aller Landgerichte
- der rechtlichen Bewertung von Entscheidungen der Organe
Auch im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten wir ‚lagerübergreifend‘ und unabhängig. Unsere hohe kommunikative Kompetenz erlaubt zudem die Beratung von Unternehmen und Führungskräften bzgl. der internen und externen Kommunikation im Rahmen der Umsetzung von unternehmerischen Entscheidungen.