dkm Rechtsanwälte

Freelancermanagement

Die Beauftragung von Fremdpersonal birgt stets das Risiko der Scheinselbständigkeit und kann für alle Unternehmen, die mit externen Auftragnehmern zusammenarbeiten, relevant werden. Insbesondere im Rahmen der regelmäßigen Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) werden solche Vertragsverhältnisse eingehend geprüft.

Den Unternehmen ist oft eine eindeutige Feststellung, ob jemand tatsächlich als Auftragnehmer oder doch als festangestellter Mitarbeiter (abhängig Beschäftigter) für das Unternehmen tätig wird, nicht möglich. Gleichwohl drohen Unternehmen als Auftraggeber bei fehlerhafter Einordnung der Beauftragung eines Auftragnehmers erhebliche

  • sozialversicherungsrechtliche
  • arbeitsrechtliche
  • steuerrechtliche

Konsequenzen. Das Risiko Scheinselbständigkeit trifft finanziell und strafrechtlich überdies die Geschäftsleiter persönlich.

Die hohen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie die Säumniszuschläge können insolvenzgefährdend sein.

Die Risikominimierung gelingt einerseits durch die Durchführung von Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der DRV und andererseits durch ein konsequentes Freelancermanagement.

Wir haben jahrelange Erfahrung bei der Durchführung von Statusfeststellungsverfahren und das rechtliche Know-How zur Implementierung eines auf Ihr Unternehmen abgestimmten Freelancermanagements. Unser dkm Freelancermanagement hilft Ihnen, Risiken bei der Beauftragung von externen Auftragnehmern aktiv zu vermeiden.

Weitere Informationen zu unserem umfänglichen Leistungsangebot finden Sie in unserem dkm eGuide hier im PDF Download: