dkm Rechtsanwälte

Managementhaftung

Die rechtliche Situation für die Organe von Gesellschaften hat eine neue Dimension angenommen.

Durch gesetzliche Änderungen des AktG und des GmbHG steigt das Haftungsrisiko unaufhaltsam. Manager werden progressiv mit ihrem gesamten privaten Vermögen für eingetretene Fehlentwicklungen im Unternehmen zur Rechenschaft gezogen. Oft liegen die Forderungen weit außerhalb der finanziellen Leistungsfähigkeit des betroffenen Mandanten.

Gleichzeitig haben Unternehmen es in der Vergangenheit versäumt, ihre Manager ausreichend zu versichern. Zudem erweitert die steigende Bedeutung der D&O-Versicherungen den Beratungsbedarf in diesem Themenfeld.

Wir verfügen über eine umfassende Expertise im Umgang mit Managementhaftungsfällen in der

  • außergerichtlichen Verhandlung,
  • gerichtlichen Auseinandersetzung,
  • versicherungsrechtlichen Abwicklung,
  • presserechtlichen Begleitung.

Da der Haftungsprozess gegen den Manager häufig mit strafrechtlich relevanten Vorwürfen verbunden ist, kooperieren wir eng mit wirtschaftsstrafrechtlich orientierten Kanzleien.